4. Es lebe die Arbeitsgesellschaft: Plädoyer für einen neuen Gesellschaftsvertrag
Der Begriff Gesellschaftsvertrag, der in der gegenwärtigen Minderheitendebatte über die Zukunft der Arbeit herumgeistert, wird hier in einem spezifischen Sinne aufgegriffen und ausgefüllt. Die Bezeichnung neuer Gesellschaftsvertrag ist in die Diskussion gebracht worden von denjenigen, die deutlich machen wollen, dass mit dem vergangenen Jahrhundert eine Epoche der Sozialgeschichte zu Ende gegangen ist, die mit der frühindustriellen Revolution begonnen und nach vielen positiven und dramatisch negativen Entwicklungen sowie zahlreichen historischen Errungenschaften für das Proletariat mit dem Vollzug der digitalen Revolution endet. Der Begriff ist eine Symbol für die Erkenntnis, dass das Alte vergangen ist und Grundregeln des Zusammenlebens neu gestaltet werden müssen. Er ist Symbol für Gesellschaftsreformen, die den wirklichen Problemen entsprechen und darum diesen Namen auch verdienen.
Der Begriff Gesellschaftsvertrag ist eine philosophische Fiktion, die der Gesellschaftstheorie und dem Staatsdenken der Aufklärung entstammt, und besagt, dass das Zusammenleben der Menschen in Staat und Gesellschaft auf fiktiven ursprünglichen Übereinkünften der freien und gleichen Individuen beruht zur humanen Regelung der grundlegenden sozialen Sachverhalte der Herrschaft von Menschen über Menschen (Freiheit) und der Beteiligung der einzelnen an der Herstellung und Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums (soziale Gerechtigkeit), ohne die die Gesellschaft eine "Räuberhöhle" ist, wie Augustin sagt.
Der jüngste Entwurf einer umfassenden kontraktualistischen Theorie stammt von dem amerikanischen praktischen Philosophen John Rawls*, die hier nicht unerwähnt bleiben darf, weil sie mit ihrer Wirkungsgeschichte auch die deutsche Debatte beeinflusst, wenn auch eher unbewusst und unwissentlich. Nach Rawls sind im Vertrag hinter dem Schleier der Unwissenheit zwei Grundregelen zu Freiheit und Gerechtigkeit festgehalten: 1. Alle Grundfreiheiten müssen für alle Menschen d.h. für jeden einzelnen gewährleistet sein. 2. Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten müssen so beschaffen sein, dass sie den am wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bringen unter Garantie der Chancengleichheit. Rawls´ Gesellschaftsvertrag ist der Tradition der Aufklärung und der Menschenrechte verpflichtet und damit einem universalistischen Menschenbild und einer allgemeingültigen Philosophie. In den USA wurde von verschiedenen Autoren in den 80er und 90er Jahren eine alternative praktische Philosophie formuliert, die sich gegen Rawls´ Grundannahmen richtet und unter der Bezeichnung Kommunitarismus bekannt geworden ist.
* John Rawls, A Theory of Justice, Cambridge (MS) 1971, deutsch: Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt 1975
Die Kritiker bemängeln den kalten blutleeren Gerechtigkeitsindividualismus. Ein abstraktes, zeit- und geschichtsloses Wesen über den Sternen ist der Mensch der Vertragstheorie, "the unencumbered self". Demgegenüber sehen die Kommunitaristen die Menschen als herzhafte Wesen, die in bestimmten Regionen zu Hause sind, einer Geschichte entstammen, zu traditionellen Kulturen mit spezifischen Sitten, Gebräuchen, religiösen und sozialen Werten gehören. Der Gemeinschafts- und Nachbarschaftsmensch ist ein "radical situated subject".* Aus den verschiedenen anthropologischen Sichtweisen erwachsen kurz gesagt unterschiedliche politische Optionen. Der Kontraktualismus scheint stärker etatistisch ausgerichtet zu sein. Es bedarf der ordnenden Hand des Sozial- und Rechtsstaates, um die Normen der Gerechtigkeit und Freiheit in erfüllbare Regeln des Zusammenlebens als gleiches Recht für alle umzusetzen und zur Geltung zu bringen. Der Kommunitarismus ist primär zivilgesellschaftlich ausgerichtet. Die Gemeinschaftswerte und -traditionen und die mitmenschliche Orientierung im kommunalen Nahbereich sind die Quellen für Eigenverantwortung, Selbsthilfe und die Entschlossenheit zum eigenständigen und gemeinwohlorientierten Handeln. Es ist darauf hingewiesen worden, dass es in der Auseinandersetzung zwischen Kontraktualismus und Kommunitarismus um vielfältige Differenzierungen und Akzentverschiebungen gehe, ob im Ausschluss- oder Ergänzungsverfahren ist nicht so recht ersichtlich: Gerechtigkeit und Gemeinschaft; das Gerechte und das Gute, Normen und Ideale, die Regeln und die Tugend, die Verhältnisse und das Verhalten.
* John Rawls, A Theory of Justice, Cambridge (MS) 1971, deutsch: Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt 1975
Bei uns ist die amerikanische Kontroverse der praktischen Philosophie in einer eher vulgären Variante ohne sonderliches theoretische Niveau, in der politischen Tagesdiskussion angekommen. Die deutsche Debatte ist, ohne theoretisch strukturiert zu sein, faktisch geprägt von den drei Optionen Neoliberalismus (sprich ökonomistischer Liberalismus), Kontraktualismus (sprich soziale Marktwirtschaft ein Staatsziel als Synthese aus Freiheit und sozialer Gerechtigkeit) und Kommunitarismus ( sprich Eigenverantwortung der Zivilgesellschaft als moderne Variante des Subsidiaritätsprinzip).
Nun hat sich auf diesem Feld in der letzten Zeit ein überpartreiliches Politikmuster herausgestellt, dass sich in den unterschiedlichsten politischen Lagern findet und einen Dreischritt impliziert.
- Dem Neoliberalismus wird breiter Raum eingeräumt z. B durch Entlastung der Wirtschaft auf allen Gebieten und Ermöglichung aller nur von ihr geforderten innovativen Prozesse in der Hoffnung auf ein dadurch entstehendes kontinuierliches Wachstum des Arbeitsvolumens zur Verringerung der Arbeitslosigkeit.
- Damit verknüpft ist die Kritik am Steuer- und Sozialstaat, die von allen ökonomischen und politische Eliten geteilt wird: Rückzug des Staates aus der Wirtschaft, Verzicht auf Steuern von Unternehmen und Unternehmern und allen anderen Vermögensbesitzern. Kultivierung eines Zerrbildes vom interventionistischen, überregulierenden, strangulierenden, bevormundenden Staatsmoloch, das gestürmt werden muss. Faktisch wird das Ende des Kontraktualismus gefordert.
- Die Aufgaben des Sozialstaates sollen mehr und mehr an die Bürger und Bürgerinnen zurückgegeben werden, um sie aus einer unerträglichen Bevormundung zu befreien. Die plötzlich entdeckte Zivilgesellschaft wird sozusagen der Ausfallbürge für die Aufgaben des Sozialstaats. Hier meint man, kräftige Anleihen bei der erwähnten Kommunitarismusdebatte machen zu können, um mit ideologischer Aufrüstung Kosten zu sparen.*
* Schaubild 3 bildet diesen Dreischritt ab, zeigt aber auch andere Zuordnungsmöglichkeiten von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, die derzeit politisch inopportun erscheinen. Das Schaubild folgt z.T. sprachlichen Vorgaben aus dem o.e. Sozialwort der Kirchen von 1997 
Merkwürdigerweise wird dieser gesamtpolitische vielleicht auch gesamtgesellschaftliche Elitenkonsens als Politik der Modernisierung dargestellt, obwohl mit Händen zu greifen ist, dass mit diesem Dreischritt der endgültige Abschied von der Moderne in der Gestalt des rheinischen Kapitalismus vollzogen wird. Es ist schon ein eigentümliches Phänomen, dass auch die politischen Kräfte des Landes (Gewerkschaften und Sozialdemokraten), die aus genuin kommunitaristischen Traditionen stammen (Arbeiterbewegung, Wohnungsgenossenschaften, Konsumgenossenschaften, andere soziale Selbsthilfeeinrichtungen) und gerade deshalb den Gesellschaftskontrakt der Moderne entscheidend mit erkämpft haben, nun den Weg des Kontraktualismus verlassen wollen, um die Rollbahn des ökonomistischen Liberalismus als Zukunftsweg zu betreten unter kommunitaristischen Schalmeienklängen.
Wer die digitale Revolution ernst nimmt und zugleich an den Grundwerten der Moderne (Freiheit, Gerechtigkeit, Geschwisterlichkeit) festhalten will, weil es nichts Humanres gibt, wird keine Schwierigkeiten haben, den einfachen Gedanken nachzuvollziehen, dass wir einen neuen Gesellschaftsvertrag brauchen, wenn der alte zerbrochen ist.
Dazu ist es nötig, eine Reihe von Schritten nacheinander zurückzulegen, um die Aufgabe konkreter zu Gesicht zu bekommen.
Der Gesellschaftsvertrag unseres Landes, der sich im Verlaufe einer sehr langen Zeit seit dem vorletzten Jahrhundert herausgebildet hat, ist nicht vom Himmel gefallen, sondern das Resultat langwieriger auch leidvoller gesellschaftlicher, politischer und ökonomischer Auseinandersetzungen und sozialer Kämpfe der Schwachen gegen die Starken um soziale Gerechtigkeit.
Sein sozio-ökonomischer Kernbestand sieht die Vollbeschäftigung aller Männer im erwerbsfähigen Alter in einem sogenannten Normalarbeitsverhältnis vor. Jeder Mann arbeitet 45 Jahre 48/40/35/ Stunden in einer 5 Tage-Woche mit einem 8 Stunden-Tag. Er erhält einen gerechten Lohn und den notwendigen Erholungsurlaub. Mit seinem Einkommen ernährt und erhält er sich, seine Frau und seine Kinder. Mit seinen Steuern finanziert er die öffentlichen Ausgaben des Staates und seiner Gemeinde. Mit seinen Abgaben finanziert er seine soziale Sicherheit bei Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und im Alter. Seine Frau erhält über sein Erwerbsarbeitsverhältnis eine abgeleitete soziale Sicherheit. Sie pflegt und erhält ihn und seine Kinder an Leib und Seele und richtet die häuslichen Angelegenheiten.
Sehr grundsätzliche und konkrete Angaben zu diesem Gesellschaftsvertrag finden sich sogar in kodifizierter Form in verschiedenen Verfassungen unseres Landes. Die Weimarer Verfassung widmet sich ausführlich dem Wirtschaftsleben und stellt zunächst einmal klar, dass die Wirtschaft dem Volke zu dienen hat. Dies ist sozusagen die Voraussetzung und der Ausgangspunkt des Gesellschaftsvertrags:
Art. 151: Die Ordnung des Wirtschaftslebens muß den Grundsätzen der Gerechtigkeit mit dem Ziel der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle entsprechen. In diesen Grenzen ist die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen zu sichern.
Art. 163: Jeder Deutsche hat unbeschadet seiner persönliche Freiheit die sittliche Pflicht, seine geistigen und körperlichen Kräfte so zu betätigen, wie es das Wohl der Gesamtheit erfordert.
Jedem Deutschen soll die Möglichkeit gegeben werden, durch wirtschaftliche Arbeit seinen Unterhalt zu erwerben. Soweit ihm angemessene Arbeitsgelegenheit nicht nachgewiesen werden kann, wird für seinen notwendigen Unterhalt gesorgt.
Da diese Elemente des Gesellschaftsvertrags in der Weimarer Republik nicht eingehalten worden sind oder werden konnten, haben die Verfasser des Grundgesetzes 1949 gänzlich darauf verzichtet, soziale Grundrechte und soziale Grundverpflichtungen des Staates, also ökosoziale Grundelemente des Gesellschaftsvertrags in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen.
Anders dagegen die meisten Verfassungen der Bundesländer, die ebenfalls nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden sind.
Ein besonders aufschlussreiches Beispiel liefert die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 1950. Sie kodifiziert gleichsam einen kompletten Gesellschaftsvertrag im Sinne des hier dargelegten Verständnisses:
Art. 24 (Arbeit, Lohn, Urlaub) (1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat Vorrang vor dem Schutz des materiellen Besitzes. Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.
(2) Der Lohn muss der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken (…).
(3) Das Recht auf einen ausreichenden bezahlten Urlaub ist festzulegen.
Art. 5: (2) Die der Familie gewidmete Hausarbeit der Frau wird der Berufsarbeit gleichgeachtet.
Der Satz : Jedermann hat ein Recht auf Arbeit, soll heißen: Jeder Mann hat ein Recht auf Arbeit. Was schon in der exklusiven Sprache der Weimarer Verfassung zum Ausdruck kam, wird hier unmissverständlich auf den Begriff gebracht. Erwerbsarbeit ist Männersache, Hausarbeit ist Frauensache. Neben diesem schweren Mangel des modernen Gesellschaftsvertrags dokumentiert die Verfassung zugleich die grundlegenden positiven Elemente: Vollbeschäftigung ist gemeint (Jeder Mann = alle Männer), und es wird ein Arbeitsverhältnis verfassungsmäßig festgelegt, von dessen Lohn eine Familie leben kann, das sogenannte Normalarbeitsverhältnis.
Bevor wieder auf den aktuellen und nicht mehr zu heilenden Bruch des Gesellschaftsvertrags der Moderne eingegangen wird, soll noch ein Blick auf einige andere Landesverfassungen geworfen werden, der vor Augen führt, in welchem Geist und mit welcher Würdigung und Aufgabenstellung der Ökonomie nach 1945 der Gesellschaftsvertrag der Moderne reformuliert worden ist:
Rheinland-Pfalz 1947, Art. 51: Die Wirtschaft hat die Aufgabe … für alle Glieder des Volkes die zur Befriedigung der Lebensbedürfnisse erforderlichen Sachgüter zur Verfügung zu stellen. Die Ordnung des Wirtschaftslebens muss den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit mit dem Ziel der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle entsprechen.
Bayern 1946, Art. 151: Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.
Hessen 1946, Art. 38: Die Wirtschaft des Landes hat die Aufgabe, dem Wohle des ganzen Volkes und der Befriedigung seines Bedarfs zu dienen. Zu diesem Zwecke hat das Gesetz die Maßnahmen anzuordnen, die erforderlich sind, um die Erzeugung, Herstellung und Verteilung sinnvoll zu lenken und jedermann einen gerechten Anteil an dem wirtschaftlichen Ergebnis aller Arbeit zu sichern. (So auch in den Verfassungen von Saarland und Bremen)
Das sozialethische Niveau dieser Verfassungen ist in der Praxis nie erreicht worden, wenngleich die Politik und die Institutionen der abhängig Beschäftigten über Jahrzehnte hinweg versucht haben, die Wirtschaft bei ihrer in diesen Verfassungen vorgesehenen Rolle zu behaften nach dem Motto des Hirtenbriefes der Katholischen Bischofskonferenz der USA aus dem Jahre 1987: "Die Wirtschaft ist für das Volk da, ja für das ganze Volk, und nicht das Volk für die Wirtschaft"
Nun ist letzteres Alltag geworden in Deutschland. Die ökonomischen Realitäten haben den Boden der Verfassungen verlassen. Der ökonomistische Liberalismus sieht im Gegenteil das Wohl des Volkes am ehesten gewährleistet, wenn das Volk und seine politischen Institutionen sich den wirtschaftlichen Interessen und Ansprüchen unterordnen und ausschließlich den wilden Regeln des Marktes gehorchen. Wer diesen Unterordnungsprozess aktiv mitgestaltet, wird Modernisierer genannt und arbeitet an der Zukunft der Gesellschaft. Wer an das sozialethische Niveau und die Realität der Verfassung erinnert, gilt als Traditionalist, der in der Vergangenheit gefesselt bleibt.
Die ideologische Grundlegung der historischen Wende Freier Markt gegen Soziale Gerechtigkeit hat der Kirchenvater des ökonomistischen Liberalismus Friedrich August von Hayek schon vor Jahrzehnten vollzogen und immer wieder bekräftigt:
"Der Ausdruck soziale Gerechtigkeit gehört nicht in die Kategorie des Irrtums, sondern in die des Unsinns wie der Ausdruck 'ein moralischer Stein'."
"Was heißt denn hier Gerechtigkeit? Wer ist denn da gerecht oder ungerecht? Die Natur? Oder Gott? Jedenfalls nicht Menschen, da die Verteilung, die aus dem Marktprozeß hervorgeht, nicht das beabsichtige Ergebnis menschlichen Handelns ist. Daher ist der Begriff der sozialen Gerechtigkeit in einer marktwirtschaftlichen Ordnung (…) völlig sinnlos."*
* Interview in der Wirtschaftswoche Februar 1981 wiederabgedruckt in derselben Zeitung im Januar 1996.
Solche Äußerungen erweisen den letztlich metaphysischen Charakter der ökonomistisch-liberalistischen Marktradikalität. Jenseits von Mensch, Natur und Gott. Der Markt wird zur singulären übergöttlichen Gottheit erklärt, der man unter keinen Umständen den Gehorsam verweigern kann, weil es dafür keinen natürlichen, keinen menschlichen und keinen übermenschlichen Grund gibt. Das apokalyptische Credo des ökonomistischen Liberalismus steht in einem diametralen Gegensatz zur Philosophie und Ethik der Sozialen Markwirtschaft, deren Intention und Konzeption sich immer noch am besten mit einem unvergleichlichen Zitat von Adolf Müller-Armack zum Ausdruck bringen lassen:
"Zwei großen sittlichen Zielen fühlen wir uns verpflichtet: der Freiheit und der sozialen Gerechtigkeit (…) Die soziale Gerechtigkeit muß mit und neben der Freiheit zum integrierenden Bestandteil unserer Wirtschaftsordnung werden."
Der Gesellschaftsvertrag der moderne ist also auf vielfältige Weise an sein Ende gekommen und zerbrochen:
- Die sozialethische Grundlage des Wirtschaftssystem, auf der die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrag basierte, ist in den letzten 20 Jahren faktisch aufgekündigt worden: Verteilungsgerechtigkeit als Aufgabe des Wirtschaftens (s.o.)
- Ein Normalarbeitsverhältnis für jedermann in einem System der Vollbeschäftigung wird nicht mehr gewährt. Es gibt 4 Millionen registrierte arbeitslose Erwerbsfähige und eine Dunkelziffer von mehreren Millionen Menschen, die statistisch nicht registriert sind, sich aber faktisch auf Arbeitssuche befinden. Neben dem verschwindenden Normalarbeitsverhältnis haben sich zahlreiche Arbeitsformen eines Beschäftigungsniveaus unterhalb des Normalarbeitsverhältnisses entwickelt: zeitlich befristete, untertariflich bezahlte, mit geringer Stundenzahl versehene und/oder zu allen Tageszeiten oder auf Abruf stattfindende Arbeitsformen. Von flockigen und bunten Beschäftigungsverhältnissen ist heute die Rede. Bereits 40% der Erwerbsfähigen sind derzeit arbeitslos oder arbeiten in diesen Formen außerhalb des Normalarbeitsverhältnisses.
- Der alte Gesellschaftsvertrag der Moderne war ein Unternehmen von Männern für Männer mit einer abgeleiteten Schattenexistenz für Frauen (s.o.). Ein klassisches Beispiel für das, was Ulrich Beck die halbierte Moderne nennt, deren Komplettierung immer noch aussteht. Jetzt steht die bestausgebildete Frauengeneration in der Geschichte der Menschheit am Ende der Bildungssysteme und fordert ihren angemessenen Platz im Beschäftigungssystem. Statt nun den Gesellschaftsvertrag reformerisch nach vorne zu entwickeln, ist er nun gänzlich aus den Fugen geraten.
Jenseits der Vollbeschäftigung, jenseits der Arbeitslosigkeit, jenseits der Schattenexistenz von Frauen ist im Einklang mit der Natur ein neuer Gesellschaftsvertrag zu entwerfen, der eine neue Versöhnung von Arbeit und Leben, Männern und Frauen, Mensch und Natur zum Ziele hat.
Es ist für die menschliche Erfahrung ja nichts Neues, dass geschichtliche Entwicklungen an ihr Ende gelangen, durch neue Lösungen ersetzt werden müssen und durch neu Möglichkeiten abgelöst werden.
Im Bereich des Wirtschaftsleben sprechen die Eliten in diesem Zusammenhang seit geraumer Zeit vom Strukturwandel. Sein soziales Pendant ist ein neuer Gesellschaftsvertrag.
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